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   VGH Bayern, 14.07.2015 - 8 BV 12.1575   

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VGH Bayern, 14.07.2015 - 8 BV 12.1575 (https://dejure.org/2015,20211)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.07.2015 - 8 BV 12.1575 (https://dejure.org/2015,20211)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Juli 2015 - 8 BV 12.1575 (https://dejure.org/2015,20211)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen einer Schiffbarkeitserklärung auf einen Gewässereigentümer

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 28 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 Satz 1, Art. 36 BayWG, § 4 Abs. 2, Abs. 4 WHG, Art. 14 Abs. 1 GG
    Wasserrecht: Allgemeine Erklärung der Schiffbarkeit eines Gewässers entfaltet keinen Drittschutz | Allgemeine Schiffbarkeitserklärung; Drittschützender Charakter einer Norm; Rechtsstellung des Eigentümers eines Gewässergrundstücks

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 28 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 Satz 1, Art. 36 BayWG, § 4 Abs. 2, Abs. 4 WHG, Art. 14 Abs. 1 GG
    Wasserrecht: Allgemeine Erklärung der Schiffbarkeit eines Gewässers entfaltet keinen Drittschutz | Allgemeine Schiffbarkeitserklärung; Drittschützender Charakter einer Norm; Rechtsstellung des Eigentümers eines Gewässergrundstücks

  • rewis.io

    Gewässer, Drittschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WHG § 4 Abs. 2; WHG § 4 Abs. 4
    Auswirkungen einer Schiffbarkeitserklärung auf einen Gewässereigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Klage gegen Schiffbarkeitserklärung bezüglich eines Stichkanals vom Main bei Bamberg

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 28 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 Satz 1, Art. 36 BayWG, § 4 Abs. 2, Abs. 4 WHG, Art. 14 Abs. 1 GG
    Wasserrecht: Allgemeine Erklärung der Schiffbarkeit eines Gewässers entfaltet keinen Drittschutz | Allgemeine Schiffbarkeitserklärung; Drittschützender Charakter einer Norm; Rechtsstellung des Eigentümers eines Gewässergrundstücks

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2015 - 8 BV 12.1575
    Aus der Gesamtheit der verfassungsmäßigen Gesetze, die den Inhalt des Eigentums bestimmen (vgl. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG), ergeben sich somit Gegenstand und Umfang des durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteten Bestandsschutzes (vgl. BVerfG, B.v. 15.7.1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300/336 - Nassauskiesung) und damit auch die Reichweite etwaiger wehrfähiger Rechtspositionen (vgl. § 42 Abs. 2 VwGO).

    Mit anderen Worten kann eine Rechtsstellung, die bereits vom Gesetzgeber nicht gewährt oder entzogen worden ist, nicht (erneut) durch Verwaltungsakt beseitigt werden (vgl. BVerfG, B.v. 15.7.1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300/337 - Nassauskiesung).

    Dem Gesetzgeber ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nämlich nicht verwehrt, auf der Ebene des objektiven Rechts den Inhalt des Grundeigentums neu zu bestimmen (vgl. BVerfG, B.v. 15.7.1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300/337 f. - Nassauskiesung).

    Mit dem Gehalt des Eigentumsgrundrechts wäre es bei einer solchen Neubestimmung des Inhalts des Grundeigentums aus Gründen der Verhältnismäßigkeit allerdings nicht mehr vereinbar, wenn dem Staat die Befugnis zugebilligt würde, die Fortsetzung von Grundstücksnutzungen, zu deren Aufnahme umfangreiche Investitionen erforderlich waren, abrupt und ohne Überleitung zu unterbinden (vgl. BVerfG, B.v. 15.7.1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300/349 f. m.w.N. - Nassauskiesung).

    Der Schutz des Gewerbebetriebs der Klägerin kann nicht weiter reichen als der Schutz, den seine wirtschaftliche Grundlage, hier also das Grundstückseigentum der Klägerin, genießt (vgl. BVerfG, B.v. 15.7.1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300/353 - Nassauskiesung).

  • BVerwG, 10.04.2008 - 7 C 39.07

    Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2015 - 8 BV 12.1575
    In diesem Sinn drittschützend ist eine Norm, die das geschützte Recht sowie einen bestimmten und abgrenzbaren Kreis der hierdurch Berechtigten erkennen lässt (vgl. nur BVerwG, U.v. 10.4.2008 - 7 C 39/07 - BVerwGE 131, 129 Rn. 19; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 42 Rn. 86 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 8 B 13.386

    Aus dem Fischereirecht (Art. 1 Abs. 1 BayFiG) kann keine Klagebefugnis

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2015 - 8 BV 12.1575
    Vielmehr verbleibt es bei dem Grundsatz, dass bei einer öffentlich-rechtlichen Zulassungsentscheidung das Wohl der Allgemeinheit und nicht der Individualrechtsschutz Dritter inmitten steht (zum Prüfprogramm des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 BayWG 2010 im Einzelnen vgl. etwa Schenk in Sieder/Zeitler, Bayerisches Wassergesetz, Art. 28 Rn. 16; vgl. auch BayVGH, U.v. 23.4.2013 - 8 B 13.386 - BayVBl 2013, 536 f. zur parallelen Problematik der fehlenden Klagebefugnis aus dem Fischereirecht gegen eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung).
  • VGH Bayern, 05.03.2018 - 8 ZB 17.867

    Erlaubnis zum Einleiten gesammelten Niederschlagswassers in ein oberirdisches

    Abgesehen davon bestünde auch die Möglichkeit, die Aufteilung der Unterhaltungslast nach Art. 23 BayWG zu ändern (vgl. BayVGH, U.v. 14.7.2015 - 8 BV 12.1575 - GewArch 2016, 24 = juris Rn. 32).
  • OLG Hamm, 11.09.2017 - 5 U 61/15

    Wirksamkeit einer zu Gunsten einer kommunalen Gebietskörperschaft bestellten

    Zum einen ist er gemäß § 4 Abs. 2 WHG nicht Eigentümer des Grundwassers (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14. Juli 2015 - 8 BV 12.1575 -, Rn. 24, juris).
  • VG Bayreuth, 24.10.2019 - B 7 K 18.529

    Unrechtmäßige Anlage zur Gewässerbenutzung

    So wie die Befugnisse des Grundstückseigentümers (nach der privatrechtlichen Eigentumsordnung) an der Grundstücksgrenze aufhören, endet die Rechtsstellung des Grundstückseigentümers aufgrund öffentlichen Rechts auch dort, wo das Grundstück auf Wasser stößt (vgl. BayVGH, U.v. 14.7.2015 - 8 BV 12.1575 - juris).
  • VGH Bayern, 15.07.2020 - 8 CS 20.932

    Einbeziehung von Fischereirechten in Schifffahrt

    Dabei sind gegebenenfalls auftretende Nutzungskonflikte zu würdigen und zu einem Ausgleich zu bringen (BayVGH, U.v. 14.7.2015 - 8 BV 12.1575 - GewArch 2016, 24 = juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 17.07.2020 - 8 CS 20.1109

    Schifffahrtsgenehmigung für gewerbliche Kanuvermietung

    Dabei sind gegebenenfalls auftretende Nutzungskonflikte zu würdigen und zu einem Ausgleich zu bringen (BayVGH, U.v. 14.7.2015 - 8 BV 12.1575 - GewArch 2016, 24 = juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 16.07.2020 - 8 CS 20.937

    Berücksichtigung des Fischereirechts bei Erteilung einer Schifffahrtsgenehmigung

    Dabei sind gegebenenfalls auftretende Nutzungskonflikte zu würdigen und zu einem Ausgleich zu bringen (BayVGH, U.v. 14.7.2015 - 8 BV 12.1575 - GewArch 2016, 24 = juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 16.07.2020 - 8 CS 20.933

    Drittschutz für Fischer bei Genehmigung für Bootsvermietung

    Dabei sind gegebenenfalls auftretende Nutzungskonflikte zu würdigen und zu einem Ausgleich zu bringen (BayVGH, U.v. 14.7.2015 - 8 BV 12.1575 - GewArch 2016, 24 = juris Rn. 20).
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